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Um die Blasmusik zu fördern, und die Zukunft beider Klangkörper zu sichern, betreibt der Musikverein schon seit seiner Gründung eine engagierte und intensive Jugendarbeit innerhalb seines Vereinsgebietes. Eine Musikausbildung wird vom Verein aber nicht nur musikalisch und pädagogisch, sondern auch finanziell gefördert. Auf diese Weise konnten bis heute einige hundert Jugendliche ausgebildet werden. Durchschnittlich stehen beim Musikverein etwa 30 bis 50 junge Musiker/innen in Ausbildung. |
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| Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen: | ||||
Unverbindlich schnuppern |
Instrumenten-Leasing |
Unterrichtsgebühren |
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Anmeldung |
Instrumentenfinanzierung |
Lernkontrolle |
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Musikinstrumente |
Ausbilder |
Abmeldung |
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Ausbildungsbeginn |
Unterricht |
Weitere Informationen |
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| Unverbindlich "schnuppern" | ||||
| Der Musikverein führt regelmäßig Informationsveranstaltungen durch, um den Kindern die Möglichkeit zu geben verschiedene Instrumente unter fachlicher Anleitung auszuprobieren, deren Eignung zu prüfen und die Ausbilder kennenzulernen. Außerdem können sich die Eltern detailliert über die Ausbildungsmodalitäten zu informieren. | ||||
| Anmeldung | ||||
Das Anmeldeformular gibt es i.d.R. bei den o.g. Informationsveranstaltungen. Es enthält neben den Personalien der Eltern und des Auszubildenden dessen Instrumentenwunsch, sowie beim "Schnuppern" analysierte Anmerkungen zur Eignung. Anmeldeformularunter im Servicebereich unter Download |
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| Musikinstrumente | ||||
| Unterrichtet werden alle typischen Instrumente eines Blasorchesters, also Blechblas-, Holzblas- und Schlaginstrumente. Das gewählte Instrumentalfach kann während der Ausbildung nur in Absprache mit dem Ausbilder und dem Musikverein gewechselt werden. | ||||
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| Wenn die Ausbildung beginnt | ||||
Zum vereinbarten Ausbildungsbeginn stellt der Musikverein die benötigten Lerninstrumente zur Verfügung. Von den Eltern ist ein Ausbildungsvertrag und ggf. ein Instrumenten-Leasingvertrag zu unterzeichnen. Das benötigte Notenmaterial wird durch die Ausbilder besorgt und ist bei der Übergabe zu bezahlen. Ausbildungsvertrag im Servicebereich unter Download |
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| Risikoloses Instrumenten-Leasing | ||||
Für die Dauer der Ausbildung und für die Mitwirkung in den Vereinsorchestern stellt der Musikverein gegen eine monatliche Leasing-Gebühr ein Musikinstrument zur Verfügung. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis sehr gut bewährt, falls z.B. aufgrund der Eignung des Schülers ein Instrumentenwechsel notwendig, oder die Ausbildung abgebrochen werden sollte. Auch bei einem späteren Kauf gibt’s keine Nachteile: Denn die geleisteten Leasingraten werden in vollem Umfang auf den Kaufpreis angerechnet! Leasingvertrag im Servicebereich unter Download |
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| Attraktive Instrumentenfinanzierung | ||||
Als Anreiz zum Kauf eines eigenen Musikinstrumentes werden die vom Musikverein ausgehandelten Mengen- und Vereinsrabatte voll weitergegeben und zusätzlich 20% der Kosten des Neupreises übernommen. Diese Kostenübernahme wird als sog. "verlorener Zuschuss" über fünf Jahre gewährt. Zuschussvereinbarung im Servicebereich unter Download |
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| Qualifizierte Ausbilder | ||||
| Mit der Ausbildung der Instrumentalfächer werden vom Musikverein qualifizierte Musiker, Musiklehrer oder Musikschulen beauftragt. Die Koordination der Unterrichtstermine erfolgt direkt zwischen Ausbilder und Auszubildendem. Unsere Schüler werden an den Musikschulen Überlingen, Salem und Meersburg, sowie von Ausbilder/innen unseres Musikvereins unterrichtet. | ||||
| Der Unterricht | ||||
| Der Unterricht erfolgt i.d.R. im Probelokal des Musikvereins in der Grundschule in Lippertsreute oder in der beauftragten Musikschule. Die Unterrichtsdauer beträgt 22,5 bis 30 Minuten/Woche bei Einzel- bzw. 45 bis 60 Minuten/Woche bei Gruppenunterricht (i.d.R. 2 Schüler). Der Unterricht findet wöchentlich statt, außer an Feiertagen und in den Schulferien des Landes Baden-Württemberg. Abweichungen hiervon erfolgen in Absprache zwischen Ausbilder und Auszubildendem. | ||||
| Günstige Unterrichtsgebühren | ||||
| Das monatliche Unterrichtsentgelt gilt ungeachtet der unterrichtssfreien Zeiten und wird monatlich durch Lastschrifteinzug fällig. Bei der Anmeldung an einer Musikschule werden eventuelle Sonderkonditionen des Musikvereins voll weitergegeben, und auch die einmalige Aufnahmegebühr wird vom Musikverein übernommen. | ||||
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| Regelmäßige Lernkontrolle | ||||
| Zur Kontrolle des Lernfortschrittes organisiert der Musikverein mehrmals pro Jahr Eltern-Vorspiele. Bestandteil der Ausbildung ist außerdem die Teilnahme an Leistungskursen des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg, welche teilweise auch von unserem Musikverein selbst organisiert und koordiniert werden. Die Kosten für diese Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Musikverein übernommen. | ||||
| Abmeldung | ||||
| Ein Abbruch der Ausbildung ist schriftlich anzuzeigen! Der Ausbildungsvertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Fristen durch beide Seiten gekündigt werden. | ||||
| Weitere Informationen | ||||
Alles klar? Oder noch Fragen? Wissenswertes rund um die instrumentale Ausbildung in unserem Musikverein haben wir in dem Faltblatt "Information zur Jugendmusikausbildung" zusammengestellt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Jugendleiter oder an ein anderes Mitglied der Vereinsführung. Faltblatt zur Jugendmusikausbildung im Servicebereich unter Download |
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