Verleihung der Pro-Musica-Plakette der Bundesrepublik Deutschland

Die Pro-Musica-Plakette ist eine Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland für instrumentales Musizieren, nach einem Erlass des Bundespräsidenten Heinrich Lübke vom 7. März 1968 zur Förderung der Laienmusik.

Die Auszeichnung wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens, und damit um die Förderung des kulturellen Lebens, erworben haben. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.

Stellvertretend für die Musikkapelle durfte Vorsitzender Georg Raible am 17. Oktober 1971 die Pro-Musica-Plakette, überreicht durch Landrat Karl Schiess, in einer Feierstunde in Hagnau entgegennehmen. Inzwischen ist es Tradition, die Ehrung der auszuzeichnenden Musikvereine in einem zentralen Festakt, jeweils drei Wochen vor Ostern (Laetare), zu begehen.